WAS WIR TUN

SCHAD- UND STÖRSTOFFERKUNDUNG

Mit Inkrafttreten der Recycling-Baustoffverordnung vom 01.01.2016 werden Bauherren verpflichtet, bei Abbrüchen (Rückbauten) von Bauwerken diese auf Stör- und Schadstoffe hin zu erkunden. Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung der geforderten Unterlagen.