Am Anfang steht die Projektidee. Wir nehmen uns Zeit und beraten Sie umfassend über die erforderlichen Schritte. Bis zur Erlangung einer Genehmigung begleiten wir Sie durch das Bewilligungsverfahren.
Am Anfang steht die Projektidee. Wir nehmen uns Zeit und beraten Sie umfassend über die erforderlichen Schritte. Bis zur Erlangung einer Genehmigung begleiten wir Sie durch das Bewilligungsverfahren.
Für Unternehmen wird es zunehmend schwieriger, Projekte effizient umzusetzen und dabei komplexe Genehmigungsverfahren, Umweltrecht und die Kommunikation mit den Behörden zu meistern.
Als erfahrene Partner begleiten wir Sie von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Umsetzung – praxisnah, rechtssicher und lösungsorientiert.
Wir unterstützen Sie von Beginn an mit fundierter Beratung:
Prüfung aller Genehmigungsvoraussetzungen
Risikoanalyse inkl. Due Diligence
Kontakte zu Behördenvertretern und Fachstellen (vom Naturschutz bis zur Wildbach- und Lawinenverbauung, von der Bezirksforstinspektion bis zur Abfall- und Gewerbetechnik, von der Kulturbautechnik bis zur Raumordnung etc.)
Zusammenstellung von Unterlagen und Abstimmung für Behördeneinreichungen
Unterstützung bei UVP-Feststellungsverfahren
Unser Ziel: Strukturierte Projektabwicklung mit rechtlicher Sicherheit – auch bei komplexen Verfahren.
Vor größeren Investitionen lohnt sich die genaue Prüfung der Genehmigungsfähigkeit bzw. des rechtlichen Status.
Standortanalyse aus rechtlicher, geologischer und ökologischer Sicht
Einschätzung potenzieller Hürden (z. B. Naturschutz, Forst- und Raumordnungsrecht)
Verlässliche Prognosen zur Umsetzbarkeit
So wissen Sie frühzeitig, ob und unter welchen Bedingungen Ihr Projekt realisierbar ist und welche Herausforderungen zu meistern sind.
Die nachhaltige Verwendung mineralischer Baustoffe erfordert qualitätsgesicherte Prozesse:
Beratung zu Qualitätsanforderungen nach §3 ALSAG
Einführung und Betreuung von Qualitätssicherungssystemen (z. B. CE)
Unterstützung bei Verwertungskonzepten
Schulungen und Dokumentationspflichten
Ziel: Rechtssichere Produktion und Rückbau nach modernsten Standards.
Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass es notwendig ist, Bodenaushubdeponien in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen bzw. zu kontrollieren. Deponieaufsichtsorgane werden nach den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes von der Behörde mit Bescheid bestellt.
Wir sind bei den Behörden als Deponieaufsichtsorgane gelistet und unterstützen Sie mit unserer jahrelangen Expertise gerne beim ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Deponieanlage. Als Deponieaufsichtsorgan beraten wir auch bei Fragen zur Abfallannahme, insbesondere bei der Erstellung von Abfallinformationen oder der Überprüfung der Begleitpapiere (Analysen).
Unsere Zentrale ist zwar in Innsbruck, wir sind als Deponieaufsichtsorgan aber selbstverständlich in ganz Tirol, aber auch in den angrenzenden Bundesländern unterwegs.
EDM steht für elektronisches Datenmanagement und ist beim Umweltbundesamt eingerichtet. Jeder Betreiber einer Deponie oder eines Baurestmassenzwischenlagers hat seine Anlage über das EDM-Anwendungsportal www.edm.gv.at zu registrieren. Ein- und Ausgänge sind in Form von Abfallbilanzen gemäß Deponieverordnung 2008 bzw. gemäß Abfallbilanzverordnung jeweils zum 15.03. jeden Jahres via EDM zu melden.
Gerne helfen wir bei der Registrierung von Anlagen und/oder erstellen Ihre jährliche Abfallbilanz via EDM. Für die elektronische Aufzeichnung der Abfallmengen wurde vom Lebensministerium die Software „eAdok“ zum Download zur Verfügung gestellt, deren Installation sowie die Einschulung der Mitarbeiter wir gerne übernehmen.
Wir bieten laufend Seminare oder interne Workshops/Schulungen für Mitarbeitende
u. a. zu den Themen: „Eingangskontrolle und Abfallannahme auf Deponien“
„EDM – elektronische Aufzeichnungen und Abfallbilanz“
„Elektronische Aufzeichnung mit Hilfe des eADok“
„Abfall- und Umweltrecht“
„Ausbildung zur rückbaukundigen Person gem. ÖNORM B 3151“
Wir begleiten Sie bei der Durchführung sämtlicher Verfahren im Umwelt- und Gewerberecht:
z.B. Deponieprojekte und Abfallbehandlungsanlagen nach AWG
landwirtschaftliche Rekultivierungen
Projekte für die Genehmigung eines Baurestmassen-Zwischenlagers nach GewO oder AWG
Erlaubnisansuchen für Abfallsammler und -behandler
gewerbliche Betriebsanlagen nach GewO
Gewinnungs- und Abschlussbetriebsplan nach MinroG
Prüfungen nach § 82b GewO (alle 5 bzw. 6 Jahre notwendig)
Notifizierung nach der Abfallverbringungsverordnung
UVP-Verfahren – Erstellung bzw. Koordination UVE
UVP-Feststellungsverfahren
Feststellung der Beitragspflicht nach ALSAG
Mit Inkrafttreten der Recycling-Baustoffverordnung vom 01.01.2016 werden Bauherren verpflichtet, bei Abbrüchen (Rückbauten) von Bauwerken diese auf Stör- und Schadstoffe hin zu erkunden. Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung der geforderten Unterlagen.
Unsere bisherigen Projekte umfassen u. a.:
Gerne zeigen wir Ihnen auf Anfrage weitere Referenzprojekte.